Feldrain & Saum (10% Gräser / 90% Kräuter) - Regiosaatgut, zertifiziert nach RegioZert® - Saatgut-Tütchen für 2 m²
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2 g Päckchen: | Reinsaatgut, ausreichend für 2 m² |
Standzeit / Charakter der Mischung: | Mehrjährige bis dauerhafte Blühmischung, zertfiziertes Regiosaatgut (RegioZert) * |
Aussaatzeitpunkt: | Frühjahr & Herbst |
Aussaatstärke: | 1 g/m² |
Aussaat: | Das Saatgut auf ein feinkrümeliges Saatbett aussäen (Aussaattiefe 0 cm - Saatgut muss sichtbar auf dem Boden aufliegen). Anschließend anwalzen oder andrücken. In den ersten 6 Wochen die Fläche feucht halten. Bei Frühjahrsaussat: falls keine Beregnung nach der Ansaat möglich ist, im Zeitfenster April bis Ende Mai, in Trockengebieten bis spätestens Anfang Mai. |
Pflege: | Eine regelmäßige Pflege ist nicht vorgesehen; ein Schnitt im Spätherbst oder nach dem Winter fördert den Neuaustrieb. Einzelne Bereiche über einen Zeitraum von 2 Jahren stehen zu lassen, ermöglicht den Larven- und Puppenstadien von Insekten einen Abschluss ihrer Entwicklung. |
* Wichtige Informationen zur gesetzlichen Lage bei geplanter Aussaat in der freien Landschaft:
Seit dem 02.03.2020 dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz in der freien Landschaft nur noch Pflanzen und Saatgut innerhalb ihrer Vorkommens-/Ursprungsgebiete ausgebracht werden, d.h. sie müssen gebietseigen sein (§40 BNatschG). Andernfalls muss der Ausbringer bei der zuständigen Naturschutzbehörde eine Genehmigung beantragen. Dies gilt für die freie Landschaft, im innerstädtischen Bereich und in Hausgärten sind Sie generell frei in der Entscheidung, welches Saatgut Sie ausbringen.
Ausgenommen von den Bestimmungen des §40 BNatschG ist auch der Anbau in der Landwirtschaft.
Einzelne Varianten des hier angebotenen Produkts, bei denen aus Verfügbarkeitesgründen Saatgut aus benachbarten Ursprungsgebieten eingesetzt wird und für deren Ausbringung in der freien Landschaft deswegen eine Genehmigung erforderlich ist, sind bei der Artikelauswahl und bei den Mischungszusammensetzungen mit dem Zusatz *UND ANGRENZEND* gekennzeichnet.
Alle anderen Varianten der Mischung können in der jeweiligen Region ohne Genehmigung auch in der freien Landschaft ausgebracht werden.
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