Feldrain & Saum REGIO, RegioZert-zertifiziert -- 90% Kräuter / 10% Gräser
90% Wildkräuter-Anteil! Artenreiche Blühmischung aus regionalen Wildkräutern und schwach wüchsigen Wildgräsern zur Anlage von mehrjährigen bis dauerhaften Blühstreifen.
Das Saatgut ist
RegioZert®- zertifiziert, d.h. das Saatgut stammt zu 100% aus der Vermehrung von heimischen, regionalen Wildaufsammlungen!
Die
Artenzusammenstellung für jede einzelne Region leitet sich aus der
"Positivliste" für Regiosaatgut ab (siehe
→Artenfilter für Regiosaatgut).
In der Positivliste sind die im jeweiligen Urprungsgebiet weit verbreiteten Wildkräuter zu finden, die - ohne die lokale Pflanzenwelt zu beeinträchtigen oder zu verändern - bedenkenlos dort ausgebracht werden können.
Eine Verfälschung der regiotypischen Pflanzenwelt wird verhindert, und
die regiotypische Tier- und Insektenwelt profitiert durch regiotypisches Futter- und Lebensraum-Angebot.
>> Zur Übersichtskarte der Regionen
Packungsgröße |
2 g Päckchen: |
Reinsaatgut, ausreichend für 2 m² |
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Standzeit / Charakter der Mischung: |
Mehrjährige bis dauerhafte Blühmischung, zertfiziertes Regiosaatgut (RegioZert) * |
Aussaatzeitpunkt: |
Frühjahr & Herbst |
Aussaatstärke: |
1 g/m² |
Aussaat: |
Das Saatgut auf ein feinkrümeliges Saatbett aussäen (Aussaattiefe 0 cm - Saatgut muss sichtbar auf dem Boden aufliegen). Anschließend anwalzen oder andrücken. In den ersten 6 Wochen die Fläche feucht halten.
Bei Frühjahrsaussat: falls keine Beregnung nach der Ansaat möglich ist, im Zeitfenster April bis Ende Mai, in Trockengebieten bis spätestens Anfang Mai. |
Pflege: |
Eine regelmäßige Pflege ist nicht vorgesehen; ein Schnitt im Spätherbst oder nach dem Winter fördert den Neuaustrieb. Einzelne Bereiche über einen Zeitraum von 2 Jahren stehen zu lassen, ermöglicht den Larven- und Puppenstadien von Insekten einen Abschluss ihrer Entwicklung. |
* Wichtige Informationen zur gesetzlichen Lage bei geplanter Aussaat in der freien Landschaft:
Seit dem 02.03.2020 dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz in der freien Landschaft nur noch Pflanzen und Saatgut innerhalb ihrer Vorkommens-/Ursprungsgebiete ausgebracht werden, d.h. sie müssen gebietseigen sein (§40 BNatschG). Andernfalls muss der Ausbringer bei der zuständigen Naturschutzbehörde eine Genehmigung beantragen. Dies gilt für die freie Landschaft, im innerstädtischen Bereich und in Hausgärten sind Sie generell frei in der Entscheidung, welches Saatgut Sie ausbringen.
Ausgenommen von den Bestimmungen des §40 BNatschG ist auch der Anbau in der Landwirtschaft.
Einzelne Varianten des hier angebotenen Produkts, bei denen aus Verfügbarkeitesgründen Saatgut aus benachbarten Ursprungsgebieten eingesetzt wird und für deren Ausbringung in der freien Landschaft deswegen eine Genehmigung erforderlich ist, sind bei der Artikelauswahl und bei den Mischungszusammensetzungen mit dem Zusatz *UND ANGRENZEND* gekennzeichnet.
Alle anderen Varianten der Mischung können in der jeweiligen Region ohne Genehmigung auch in der freien Landschaft ausgebracht werden.
Überblick über die Regionen:
Zusammensetzung der einzelnen Mischungen (geringe Abweichungen aufgrund saisonal wechselnder Verfügbarkeit der Einzelarten möglich):
UG1- Nordwestdeutsches Tiefland
UG2- Westdeutsches Tiefland mit Unterem Weserbergland
UG3- Nordostdeutsches Tiefland
UG4- Ostdeutsches Tiefland
UG5- Mitteldeutsches Tief- und Hügelland
UG6- Oberes Weser- und Leinebergland mit Harz
UG9- Oberrheingraben mit Saarpfälzer Bergland
UG11- Südwestdeutsches Bergland
UG16- Unterbayerische Hügel- und Plattenregion
UG17- Südliches Alpenvorland